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| Die Initiative Pro Quarto will therapiebedürftige Menschen nicht nur im vierten Lebensabschnitt unterstützen, sondern weiß sich damit auch dem Anspruch des christlichen Menschenbildes im Sinne des vierten Gebotes verpflichtet. Vereinszweck Der Verein führt den Namen „Pro Quarto – Initiative Altersmedizin und Therapiepatenschaften“ und verfolgt folgende Ziele:
Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
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